Stromkennzeichung
Nach Angaben des bdew steigen mit der Liberalisierung der Strommärkte und der Zunahme des Wettbewerbs auch die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherinformation. Die Europäische Gemeinschaft hat in diesem Zusammenhang die Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz erklärt und die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Der deutsche Gesetzgeber setzte diese europäischen Vorgaben im Rahmen des EnWG 2005 in nationales Recht um. Erstmalig zum 15.12.2005 hatten Energieversorger gegenüber ihren Endkunden den Ausweis der Stromherkunft durchzuführen. Der bdew hatte federführend zusammen mit der Deutschen Energie-Agentur GmbH (Vorbereitungsphase) ein Konzept zur Stromkennzeichnung erarbeitet und veröffentlicht. Neben verschiedenen Stakeholdern wurden auch die Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) eingebunden.
Herkunftsnachweise und GoO's können nach Angaben des Leitfadens für die Stromkennzeichnung verwendet werden.

